Live mithören

Einige wollen es ja schon immer gewusst haben: Das Apple iPhone ist eine Wanze, über die NSA, Mossad oder sonst wer mithören können. Ganz so ist es dann wohl doch nicht. Aber Apple hat iPhone und iPad die „Live mithören“-Funktion spendiert. Hinter dieser harmlos klingenden Bezeichnung steckt eine Möglichkeit, die Geräte als Abhörgeräte zu benutzen, sofern man sie mit Apples AirPods verbunden hat.

„Live mithören“ ist unter iOS und iPadOS nicht offensichtlich abrufbar. Um die Funktion nutzen zu können, muss erst das entsprechende Steuerelement im Kontrollcenter platziert werden. Dazu ruft man zunächst die „Einstellungen“ auf und navigiert zu „Kontrollzentrum“.

Live mithören Einstellungen aufrufen

Live mithören Kontrollzentrum aufrufen

Unter „Steuerelemente anpassen“ sucht man im Bereich „Weitere Steuerelemente“ das Steuerelement „Hören“.

Live mithören Steuerelemente anpassen

Mit einem Tap auf das „+“-Symbol ergänzt man Steuerelement „Hören“ im Bereich „Einbeziehen“.

Live mithören Steuerelement Hören ergänzen

Dort positioniert man es an der Stelle, an der es später im Kontrollzentrum erscheinen soll.

Live mithören Steuerelement platzieren

Das Steuerelement ist nun dauerhaft im Kontrollzentrum platziert.

Live mithören

Nun öffnet man das Kontrollzentrum mit einem Wisch in der rechten Ecke von oben nach unten.

Live mithören Kontrollzentrum öffnen

Ein Tap auf das „Ohr“-Symbol öffnet „Hören“.

Live mithören Hören aufrufen

Um „Live mithören“ einzuschalten, muss eine aktive Verbindung zu Apple AirPods bestehen. Dann genügt ein Tap auf „Live-mithören Aus“, um die Funktion einzuschalten.

Live mithören Live mithören einschalten

Nun positioniert man das iPhone oder iPad in dem Raum, den man abhören möchte. Über die AirPods, AirPods 2 oder AirPods Pro hört man nun über das eingebaute Mikrofon jeden Ton, der dort gesprochen wird.

Zum Abschalten von Live mithören genügt ein Tap auf „Live mithören Ein“.

Live mithören Live mithören ausschalten

Abhören ist eine Straftat

In Deutschland gilt das Abhören von Gesprächen als Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und ist nach § 201 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (Strafgesetzbuch) ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann. Man sollte sich also genau vorher überlegen, ob man jemanden ohne dessen Kenntnis belauscht.

Ursprünglich ist Live mithören auch nicht zum Abhören gedacht. Apple hat die Funktion für Nutzer von Hörgeräten eingebaut, die das „Made for iPhone“-Logo tragen. Solche Hörgeräte können mit dem iPhone gekoppelt werden. Das iPhone kann dann beispielsweise bei Vorträgen in großen Räumen in der Nähe des Sprechers platziert werden. So kann man ihn besser verfolgen als nur über das Hörgerät.

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